Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der agentur digitalmann / Mehmet Aydogdu Webdesign- und Online-Marketing Agentur inklusive Hosting-Angebote
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen agentur digitalmann / Mehmet Aydogdu (nachfolgend „Agentur“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media Marketing, Search Engine Advertising (SEA) und verwandte Dienstleistungen an.
2.2 Darüber hinaus bietet die Agentur Hosting-Dienstleistungen für Webseiten und Online-Plattformen an, einschließlich der Bereitstellung von Speicherplatz, der Registrierung von Domain-Namen, der Bereitstellung von Datenbankdiensten sowie der Bereitstellung von E-Mail-Adressen.
2.3 Der genaue Leistungsumfang wird in einem separaten Vertrag oder Angebot festgelegt.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.
3.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4. Leistungsumfang
4.1 Der Leistungsumfang der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
4.2 Die Hosting-Dienstleistungen umfassen die Bereitstellung von Speicherplatz, die Registrierung von Domain-Namen, die Bereitstellung von Datenbankdiensten, technischen Support sowie die Bereitstellung von E-Mail-Adressen entsprechend der vereinbarten Anzahl.
4.3 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und können zusätzliche Kosten verursachen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Der Kunde sorgt dafür, dass die zur Verfügung gestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und keine Schutzrechte verletzen.
5.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch die unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preis.
6.2 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.3 Bei Web-Projekten ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Summe erforderlich. Die Restzahlung ist nach Fertigstellung und Abnahme des Projekts fällig.
6.4 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur den Dienst für Hosting-Verträge vorübergehend einstellen, sodass die Website des Kunden nicht mehr erreichbar ist, bis die ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen wurden.
7. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleiben alle gelieferten Arbeiten und Dienstleistungen Eigentum der Agentur.
7.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die für den vertraglich vereinbarten Zweck notwendigen Nutzungsrechte.
7.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
8. Kooperationspartner & Dienstleister
Die Agentur arbeitet auch mit Kooperationspartnern oder externen Dienstleistern zusammen, um die Leistungen effektiv zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt, diese Unterstützung bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.
9. Vertragserfüllung, Prüfung und Abnahme
9.1 Abnahme der Leistung Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung, wie sie im Auftrag, den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist.
9.2 Voraussetzungen für die Abnahme Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die Agentur dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.
9.3 Fehlschlagen der Abnahme Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so verfährt man wie folgt: Der Kunde übergibt der Agentur eine Auflistung und Beschreibung aller Mängel, die der Abnahme hinderlich sind. Die Agentur beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mängelfreie und abnahmefähige Leistung bereit. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
9.4 Unwesentliche Mängel Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch die Agentur. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.
9.5 Frist für die Abnahme Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch die Agentur zu erklären.
10. Schadenersatz bei Kündigung
Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden stellt die Agentur dem Kunden einen Schadenersatz in Höhe von 70% der vertraglich vereinbarten Vergütung in Rechnung. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis eines geringeren entstandenen Schadens bzw. Nichtentstehens eines Schadens gestattet.
11. Nutzungsrechte
11.1 Copyright Das Copyright für von der Agentur erstellte Webseiten liegt bei der Agentur. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.
11.2 Nutzungsrecht Die Agentur überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das Nutzungsrecht an den erstellten Webseiten. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz der Agentur, die sich deren weitere Verwendung vorbehält.
11.3 Mitarbeit und Miturheberrecht Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht an den erstellten Produkten.
12. Referenzprodukte
Der Agentur wird gestattet, sämtliche von ihr erstellten Produkte des Kunden zu Marketing- oder vertrieblichen Zwecken oder als Referenzprodukte auf ihrer Webseite darzustellen.
13. Gewährleistung und Haftung
13.1 Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
13.2 Mängel sind der Agentur unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beseitigen.
13.3 Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
14. Datenschutz
14.1 Die Agentur verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
14.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur enthalten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Diese AGB treten am 27.02.2018 in Kraft.