Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Übergangsfrist ist also vorbei. In unseren Projekten in Heidelberg, Weinheim und der gesamten Rhein-Neckar-Region merken wir, dass viele Unternehmen das Gesetz noch gar nicht so richtig auf dem Schirm hatten. Verständlich, die letzten Jahre waren voll mit anderen Baustellen. Aber jetzt ist der Punkt erreicht, wo Abwarten teuer werden kann. Was bislang nur für öffentliche Stellen galt, ist mittlerweile auch für viele Shops, Dienstleister und Unternehmenswebsites Pflicht. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Was ist das BFSG?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel: Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein, auch im digitalen Raum.
Betroffen sind alle wirtschaftlichen Akteure, die Verbrauchern Dienstleistungen anbieten, also auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 2 Mio. €) sind bei bestimmten Dienstleistungen ausgenommen, nicht pauschal für alle digitalen Angebote.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Die technischen Anforderungen basieren auf den WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) der W3C auf Konformitätsstufe AA. Das klingt erstmal abstrakt. In der Praxis läuft es auf folgende Punkte hinaus:
1. Kontrast und Lesbarkeit
Texte müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund aufweisen. Viele Websites mit hellgrauem Text auf weißem Hintergrund fallen hier durch.
2. Tastaturbedienbarkeit
Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein. Formulare, Menüs, Buttons, jedes Element muss per Tab-Taste erreichbar und per Enter ausführbar sein.
3. Screenreader-Kompatibilität
Blinde und sehbehinderte Nutzer arbeiten mit Screenreadern. Dafür brauchen Bilder Alt-Texte, Formulare brauchen korrekte Labels, und die Seitenstruktur muss durch semantisches HTML erklärt sein.
4. Sprachauszeichnung
Das lang-Attribut im HTML-Tag muss korrekt gesetzt sein, sonst können Screenreader und Übersetzungstools nichts damit anfangen.
5. Skip-Navigation
Nutzer, die nur die Tastatur verwenden, müssen die Möglichkeit haben, direkt zum Hauptinhalt zu springen, ohne sich jedes Mal durch die gesamte Navigation zu tabben.
6. Keine Inhalte, die Anfälle auslösen können
Blinkende oder flackernde Elemente müssen vermieden werden.
Was musst du konkret tun?
Schritt 1: Audit Lass deine Website auf Barrierefreiheit prüfen. Tools wie axe, WAVE oder Lighthouse geben einen ersten Überblick.
Aus der Praxis: Beim ersten Audit fallen fast immer dieselben Punkte auf: zu schwache Kontraste, fehlende Alt-Texte bei Produktbildern und Formulare ohne korrekte Labels. Das sind keine großen Baustellen, aber sie müssen systematisch angegangen werden.
Schritt 2: Technische Umsetzung Kontrastverhältnisse anpassen, Alt-Texte ergänzen, Fokusindikatoren sichtbar machen, ARIA-Attribute korrekt setzen.
Schritt 3: Erklärung zur Barrierefreiheit Pflege eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit, die dokumentiert, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, welche bekannten Einschränkungen es gibt und wie Nutzer Probleme melden können.
Schritt 4: Prozess etablieren Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Bei jeder Änderung der Website muss geprüft werden, ob neue Probleme entstehen.
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € vor. Dazu kommen mögliche Abmahnungen durch Verbände, die nach dem BFSG klageberechtigt sind.
Wie digitalmann dir hilft
Wir haben Barrierefreiheit fest in unseren Entwicklungsprozess integriert, nicht als Zusatz, sondern als Standard. Alle von uns erstellten Websites sind:
- nach WCAG 2.2 Level AA entwickelt
- mit korrekten ARIA-Rollen und Labels versehen
- auf Tastaturbedienbarkeit getestet
- mit vollständiger Erklärung zur Barrierefreiheit ausgestattet
Bei Kunden aus der Region sehen wir das immer wieder: Eine Bestandswebsite, die technisch gut funktioniert, hat trotzdem 15 bis 20 offene Barrierefreiheitsprobleme. Meistens lassen die sich in einem überschaubaren Projekt lösen, ohne kompletten Neuaufbau.
Eine kompakte Übersicht, was barrierefreies Webdesign bei uns konkret enthält (Audit-Tools, typische Befunde, Pricing-Bänder), findest du auf unserer Themen-Seite.
Wenn deine bestehende Website nachgerüstet werden muss, schauen wir uns den Stand an und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan, transparent und mit festem Angebot.
Das Gesetz gilt bereits. Wer die Anforderungen noch nicht erfüllt, sollte jetzt handeln.
Wir prüfen die Barrierefreiheit deiner Website und setzen WCAG 2.2-konforme Lösungen um, für Unternehmen in Heidelberg, Weinheim und der gesamten Rhein-Neckar-Region sowie deutschlandweit. Bei jedem neuen Projekt ist Barrierefreiheit fester Teil unseres Webdesigns für KMU, das wird nicht nachträglich aufgesetzt, sondern von Anfang an mitgedacht. Wer neben Barrierefreiheit auch den Datenschutz absichern will, findet in unserem Artikel Datenschutz & Cookie-Banner 2026: Was Websites wirklich brauchen den passenden Einstieg.