Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — und damit ist die Übergangsfrist vorbei. In unseren Projekten in Heidelberg, Weinheim und der gesamten Rhein-Neckar-Region sehen wir, dass viele Unternehmen das Gesetz noch nicht wirklich auf dem Schirm hatten. Verständlich: Die letzten Jahre waren voll mit anderen Baustellen. Aber jetzt ist der Zeitpunkt, wo Abwarten teuer werden kann. Was bislang nur für öffentliche Stellen galt, ist nun auch für viele Shops, Dienstleister und Unternehmenswebsites Pflicht — und wer die Anforderungen noch nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Was ist das BFSG?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel: Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein — auch im digitalen Raum.
Betroffen sind alle wirtschaftlichen Akteure, die Verbrauchern Dienstleistungen anbieten — also auch kleine und mittelständische Unternehmen.
Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 2 Mio. €) sind bei bestimmten Dienstleistungen ausgenommen — nicht pauschal für alle digitalen Angebote.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Die technischen Anforderungen basieren auf den WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) der W3C auf Konformitätsstufe AA. Das klingt abstrakt — in der Praxis bedeutet es:
1. Kontrast und Lesbarkeit
Texte müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund aufweisen. Viele Websites mit hellgrauem Text auf weißem Hintergrund fallen hier durch.
2. Tastaturbedienbarkeit
Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein. Formulare, Menüs, Buttons — alles muss per Tab-Taste erreichbar und per Enter ausführbar sein.
3. Screenreader-Kompatibilität
Blinde und sehbehinderte Nutzer verwenden Screenreader. Dafür brauchen Bilder Alt-Texte, Formulare korrekte Labels, und die Seitenstruktur muss durch semantisches HTML erklärt sein.
4. Sprachauszeichnung
Das lang-Attribut im HTML-Tag muss korrekt gesetzt sein — für Screenreader und Übersetzungstools unverzichtbar.
5. Skip-Navigation
Nutzer, die nur die Tastatur verwenden, müssen die Möglichkeit haben, direkt zum Hauptinhalt zu springen — ohne jedes Mal durch die gesamte Navigation zu tabben.
6. Keine Inhalte, die Anfälle auslösen können
Blinkende oder flackernde Elemente müssen vermieden werden.
Was müssen Sie konkret tun?
Schritt 1: Audit Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen. Tools wie axe, WAVE oder Lighthouse geben einen ersten Überblick.
In unserer Erfahrung fallen beim ersten Audit fast immer dieselben Punkte auf: unzureichende Kontrastverhältnisse, fehlende Alt-Texte bei Produktbildern und Formulare ohne korrekte Labels. Das sind keine großen Baustellen — aber sie müssen systematisch angegangen werden.
Schritt 2: Technische Umsetzung Kontrastverhältnisse anpassen, Alt-Texte ergänzen, Fokusindikatoren sichtbar machen, ARIA-Attribute korrekt setzen.
Schritt 3: Erklärung zur Barrierefreiheit Pflegen Sie eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit, die dokumentiert, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, welche bekannten Einschränkungen bestehen und wie Nutzer Probleme melden können.
Schritt 4: Prozess etablieren Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Bei jeder Änderung der Website muss geprüft werden, ob neue Probleme entstehen.
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € vor. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen durch Verbände, die nach dem BFSG klageberechtigt sind.
Wie digitalmann Ihnen hilft
Wir haben Barrierefreiheit in unseren Entwicklungsprozess integriert — nicht als Zusatz, sondern als Standard. Alle von uns erstellten Websites sind:
- nach WCAG 2.2 Level AA entwickelt
- mit korrekten ARIA-Rollen und Labels versehen
- auf Tastaturbedienbarkeit getestet
- mit vollständiger Erklärung zur Barrierefreiheit ausgestattet
Wir sehen das bei Kunden aus der Region immer wieder: Eine Bestandswebsite, die technisch gut funktioniert, hat trotzdem 15–20 offene Barrierefreiheitsprobleme. Meistens lassen sie sich in einem überschaubaren Projekt lösen — ohne kompletten Neuaufbau.
Wenn Ihre bestehende Website nachgerüstet werden muss, analysieren wir den Stand und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan — transparent, mit festem Angebot.
Das Gesetz gilt bereits — wer die Anforderungen noch nicht erfüllt, sollte jetzt handeln.
Wir prüfen die Barrierefreiheit Ihrer Website und setzen WCAG 2.2-konforme Lösungen um — für Unternehmen in Heidelberg, Weinheim und der gesamten Rhein-Neckar-Region sowie deutschlandweit. Jetzt Kontakt aufnehmen