Am 19. Juni 2026 tritt der neue § 356a BGB in Kraft. Ab diesem Tag muss jeder Online-Shop, über den Verbraucher in Deutschland einen Vertrag schließen können, eine Widerrufsfunktion in Button-Form bereitstellen. Wer am Stichtag nichts hat, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro und eine sehr wahrscheinliche Welle von Mitbewerber-Abmahnungen. Bis dahin sind es noch knapp vier Wochen.
Das Gesetz ist nicht neu im wörtlichen Sinn. Verabschiedet hat der Bundestag es am 19. Dezember 2025, am 5. Februar 2026 stand es im Bundesgesetzblatt. Bekanntgeworden ist es trotzdem erst in den letzten Wochen, und in der Praxis ist die Mehrheit der Shop-Betreiber, mit denen wir reden, schlicht nicht informiert. In diesem Artikel gehen wir durch, was du bauen musst, wie der Button technisch aussieht und welche Optionen du in WooCommerce, Shopify und JTL-Shop hast.
Was sich am 19. Juni 2026 ändert
§ 356a BGB ist die deutsche Umsetzung von Artikel 11a der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, eingeführt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673. Die EU hat den Mitgliedstaaten vorgegeben, das bestehende 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz so umzusetzen, dass Verbraucher es genauso einfach ausüben können, wie sie online gekauft haben. Ein Klick rein, ein Klick raus. Bisher war das nicht selten ein Hindernislauf über Kontaktformulare, Hotline-Warteschleifen oder das Suchen nach einer Adresse, an die man eine handschriftliche Erklärung schicken kann.
Der neue Paragraph schreibt vor: Es muss eine eigene Schaltfläche geben, sie muss eindeutig beschriftet sein, der Vorgang muss zweistufig laufen (Klick auf den Button, dann Bestätigungsseite mit Pflichtfeldern), und der Eingang des Widerrufs muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden. Was das in der Praxis heißt, klären wir gleich.
Wichtig: Das ist nicht derselbe Button wie der Kündigungsbutton nach § 312k BGB, der seit 1. Juli 2022 für Dauerschuldverhältnisse (Abos, Streaming, Mobilfunk, Strom) gilt. Der Widerrufsbutton ist eigenständig. Wer einen Online-Shop betreibt und gleichzeitig Abos verkauft, braucht beide Buttons, sauber getrennt.
Wer betroffen ist
Der Anwendungsbereich ist breit. § 356a BGB greift bei jedem Unternehmer, der über eine elektronische Schnittstelle (Webseite, Mobile App, eingebettetes Bestellsystem) Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließt, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das umfasst:
- klassische Online-Shops (Mode, Elektronik, Möbel, Bücher, Lebensmittel)
- digitale Dienstleister mit Widerrufsrecht (Online-Kurse, Coaching-Plattformen, Software-Abos für Verbraucher)
- Plattformen mit Eigenkauf (Buchungssysteme, Ticketing soweit nicht ausgenommen)
- Mobile Apps, über die Verbraucher Verträge schließen
Reines B2B-Geschäft ist nicht betroffen, weil dort kein Verbraucher-Widerrufsrecht gilt. Wer aber gemischt verkauft (B2B und B2C), muss den Button für die B2C-Schiene bereitstellen und sauber abgrenzen. Marktplatzbetreiber sind grundsätzlich Plattform und nicht selbst Vertragspartner. Die Pflicht liegt beim jeweiligen Händler. Wenn du als Händler über Amazon oder eBay verkaufst, betrifft dich der Button auf der Plattform nicht. Wenn du daneben aber einen eigenen Shop hast, schon.
Wer ausschließlich Ware ohne gesetzliches Widerrufsrecht verkauft (also etwa nur versiegelte Hygieneartikel, individuell angefertigte Stücke oder schnell verderbliche Lebensmittel), ist nicht betroffen. § 356a BGB greift nur, wenn überhaupt ein Widerrufsrecht besteht. Sobald aber auch nur ein Teil des Sortiments unter das Widerrufsrecht fällt (und das ist im normalen Mischhandel praktisch immer der Fall), löst das die Button-Pflicht aus. Die sicherere Lesart: Im Zweifel einbauen, weil schon ein einziger widerrufsfähiger Artikel reicht.
Was der Button konkret leisten muss
Der Gesetzestext beschreibt vier Anforderungen, die ein konformer Button erfüllen muss.
Eindeutige Beschriftung. Die Schaltfläche muss klar lesbar mit „Vertrag widerrufen" oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Spielereien wie „Hier klicken" oder „Bestellung zurücksenden" sind nicht eindeutig genug. Auch „Widerrufsrecht ausüben" geht durch, „Vertrag widerrufen" ist der sichere Default.
Ständige Verfügbarkeit während der Widerrufsfrist. Das heißt: 14 Tage ab Vertragsschluss (bei Waren ab Lieferung) muss der Kunde den Button finden, ohne sich einloggen zu müssen oder im Footer suchen zu müssen. In der Praxis heißt das: prominent im Header, zusätzlich im Kundenkonto und in der Bestellbestätigungsmail verlinkt. Ein reiner Footer-Link reicht nach Lesart der IHK-Hinweise nicht aus, weil „leicht zugänglich" mehr verlangt als „irgendwo im Footer aufzufinden". Footer optional als Zweitplatzierung, nicht als Hauptweg.
Zweistufiger Prozess. Nach dem Klick auf den ersten Button kommt eine Bestätigungsseite. Dort gibt der Kunde drei Pflichtinformationen ein (oder bestätigt sie, wenn er eingeloggt ist):
- Name des Verbrauchers
- Angaben zur Identifizierung des Vertrags (Bestellnummer, Bestelldatum)
- Gewünschtes Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung (E-Mail-Adresse)
Erst nach einem zweiten Klick auf „Widerruf bestätigen" gilt der Widerruf als wirksam abgegeben.
Unverzügliche Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger. Das ist juristisch wichtig: „Dauerhafter Datenträger" heißt im Verbraucherrecht eine PDF, eine E-Mail oder ein Dokument, das der Kunde lokal speichern kann. Eine Pop-up-Bestätigung im Browser reicht nicht. Du musst dem Kunden also unverzüglich (innerhalb von Stunden, nicht Tagen) eine Bestätigungsmail schicken, die drei Inhalte zwingend enthält: den vollständigen Inhalt der Widerrufserklärung, das Datum des Eingangs und die Uhrzeit. Daten, die du dabei nicht zur eindeutigen Zuordnung brauchst, darfst du gar nicht erst erheben. Die Datensparsamkeit aus Art. 5 DSGVO gilt auch hier ausdrücklich, der Gesetzgeber weist im Erwägungsgrund explizit darauf hin.
Technische Umsetzung mit HTML-Beispiel
Hier ein minimales Beispiel für die Bestätigungsseite. Der erste Button ist trivial (ein Link oder Button, der auf diese Seite führt). Die eigentliche Arbeit liegt in der Bestätigungsseite und dem Backend.
<!-- Schritt 1: Button irgendwo im Shop, z.B. Footer und Kundenkonto -->
<a href="/widerruf" class="btn-widerruf">
Vertrag widerrufen
</a>
<!-- Schritt 2: Bestätigungsseite unter /widerruf -->
<form action="/api/widerruf" method="POST">
<h1>Vertrag widerrufen</h1>
<p>
Mit dem Absenden dieses Formulars erklärst du den Widerruf deines
Vertrags. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich per E-Mail.
</p>
<label for="name">Vor- und Nachname</label>
<input type="text" id="name" name="name" required autocomplete="name" />
<label for="bestellnummer">Bestellnummer</label>
<input type="text" id="bestellnummer" name="bestellnummer" required />
<label for="bestelldatum">Bestelldatum (optional, hilft bei der Zuordnung)</label>
<input type="date" id="bestelldatum" name="bestelldatum" />
<label for="email">E-Mail-Adresse für die Bestätigung</label>
<input type="email" id="email" name="email" required autocomplete="email" />
<label>
<input type="checkbox" name="bestaetigung" value="ja" required />
Hiermit widerrufe ich den oben angegebenen Vertrag.
</label>
<button type="submit">Widerruf bestätigen</button>
</form>
Im Backend brauchst du dann drei Dinge: einen Endpunkt, der das Formular entgegennimmt, eine Speicherung des Widerrufs (Datenbank, Mailbox, was auch immer im Bestellprozess Standard ist), und einen E-Mail-Versand an die angegebene Adresse mit allen eingegebenen Daten als Bestätigung. Eine zweite Mail an dein internes Postfach für die Bearbeitung ist Pflicht, sonst bekommst du den Widerruf gar nicht mit.
Eingeloggte Kunden kannst du vereinfachen: Wenn der Account-Inhaber bekannt ist, kannst du Name und E-Mail vorausfüllen, eine Bestellauswahl als Dropdown anbieten und damit die Eingabe auf zwei Klicks reduzieren. Pflichtfelder bleiben Pflichtfelder, aber sie dürfen vorausgefüllt sein.
Was du in den großen Shop-Systemen tun musst
Stand Mai 2026 ist die Lage in den großen Shop-Systemen besser geworden, als sie noch vor wenigen Wochen war. Für alle drei verbreiteten Plattformen gibt es entweder Standard-Funktionen oder kostenlose Plugins, die einsatzbereit sind.
WooCommerce. Im offiziellen WordPress-Plugin-Verzeichnis sind mittlerweile mehrere kostenlose Plugins gelistet. Am verbreitetsten ist „EU Widerrufsbutton für WooCommerce" von vendidero (400+ aktive Installationen, kostenlos). Der „WM Widerrufsmanager" von Witte Marketing nennt als einziges Plugin im Repo explizit § 356a BGB im Funktionsumfang und liefert Formular, Bestellprüfung und Admin-Workflow. Daneben sind „EU Withdrawal Compliance" und „Revoker for WooCommerce" verfügbar, beide ebenfalls kostenlos und an der EU-Richtlinie 2023/2673 orientiert. Vor dem Live-Setup das gewählte Plugin auf einer Staging-Umgebung testen, prüfen, ob die Bestätigungsmail über den Shop-eigenen SMTP raus geht (sonst Spam-Risiko), und Datenschutzerklärung plus Widerrufsbelehrung parallel aktualisieren. Wer Custom-Theme nutzt und ohne fremdes Plugin auskommen will, baut die Bestätigungsseite über den Block-Editor, ein Form-Plugin wie WPForms oder Fluent Forms und einen WordPress-Mail-Hook (wp_mail über Postmark, Mailgun oder Shop-SMTP).
Shopify. Im Shopify App Store gibt es mit EU Widerrufs-Button & Formular von 4O1layers eine ausgereifte Lösung: 5,0 Sterne aus 153 Bewertungen, „Built for Shopify"-Badge, Free-Tier vorhanden, Paid-Tiers ab 9,99 USD/Monat (Basic) und 29,99 USD/Monat (Grow). Die App deckt Button, Bestätigungsseite mit Pflichtfeldern, automatische Eingangsbestätigung, Admin-Dashboard mit Audit-Export (CSV/PDF) und Mehrsprachigkeit ab und verweist explizit auf den Stichtag 19. Juni 2026. Wer Custom-Theme baut, kann alternativ den Button als eigene Liquid-Page anlegen und das Formular über Shopifys Kontaktformular-Endpoint oder einen Webhook (Shopify Functions, Make, Zapier) abwickeln. Wichtig in beiden Fällen: Die Bestätigungsmail muss vom Shop kommen, nicht von einem Drittdienst, sonst landet sie als Spam.
Shopware. Auch Shopware hat im April 2026 mit dem Minor-Release Shopware 6.7.9.0 eine native Widerrufsbutton-Lösung in den Core integriert. Das Feature wurde zusätzlich auf 6.6 zurückportiert, ist Bestandteil des Standards und kostet keine zusätzliche Lizenz. Wer die Standard-Storefront nutzt, bekommt Button, Widerrufsformular und automatische Bestätigung ohne Custom-Aufwand. Wer Custom-Templates, ein Drittanbieter-Frontend oder eine Headless-Architektur fährt, muss den Button selbst im Frontend einbinden, weil Shopware nur die Backend-Logik liefert. Die rechtliche Prüfung jedes eingehenden Widerrufs bleibt manuelle Aufgabe des Händlers, das gilt aber für alle Systeme.
JTL-Shop. Hier gibt es gute Nachrichten: Mit JTL-Shop 5.7.1 hat JTL den Widerrufsbutton im Mai 2026 als Standardfunktion integriert. Wer auf 5.7.1 aktualisiert, bekommt Button, Bestätigungsseite und E-Mail-Bestätigung ohne Custom-Entwicklung. Vor dem Update lohnt der Kompatibilitäts-Check der eigenen Plugins und Templates, wie bei jedem Minor-Update. Wer auf einer älteren Version festhängt und vor dem 19. Juni nicht mehr aktualisieren kann, baut entweder selbst über das JTL-Plugin-Skeleton (eigene CMS-Seite mit Formular-Template, Frontend-Hook für die Verarbeitung, Mail-Template über den Mail-Manager) oder nutzt eine statische Übergangsseite, bis das Update steht. Wer JTL-Wawi integriert hat, kann eingehende Widerrufe direkt als „Retoure"-Vorgang anlegen, dann landet die Bearbeitung im normalen Workflow.
Bei Custom-Shops (Next.js, Magento, Eigenentwicklung) ist die Umsetzung am freiesten und am sichersten: eigener Endpoint, eigene Bestätigungsseite, eigene Mail-Pipeline. Wir bauen das in unseren E-Commerce-Projekten als Standard-Komponente mit Validation, Logging und einer Admin-Übersicht aller eingegangenen Widerrufe.
Bußgeldrisiko und Abmahnungen
Das Bußgeldrahmen-Modell ist ungewohnt scharf. Für jeden Verstoß sieht das Gesetz bis zu 50.000 Euro vor. Bei Unternehmen mit einem EU-weiten Jahresumsatz über 1,25 Millionen Euro kann das Bußgeld bis zu 4 Prozent dieses Umsatzes betragen. Das ist deutlich härter als die typischen 1.000 bis 5.000 Euro, die wir aus DSGVO-Abmahnungen kennen.
Wahrscheinlicher als das Bußgeld selbst ist die UWG-Abmahnwelle, die in den ersten Monaten nach Inkrafttreten zu erwarten ist. Verbraucherzentralen und qualifizierte Einrichtungen sind klagebefugt. Auch Mitbewerber dürfen abmahnen, wenn der fehlende Button als wettbewerbswidriger Vorteil gewertet wird (und das wird er, sobald die Frist abgelaufen ist). Streitwerte bewegen sich erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 5.000 Euro pro Fall, dazu kommen Anwaltskosten der Gegenseite. Bei systematischen Verstößen über mehrere Shop-Seiten kann das schnell ins Fünfstellige laufen.
Die Vergangenheit beim Kündigungsbutton § 312k BGB hat gezeigt, wie das läuft: In den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten 2022 sind reihenweise Abmahnungen rausgegangen, vor allem an mittelständische Anbieter, die das Thema verschlafen hatten. Beim Widerrufsbutton ist die Aufmerksamkeit höher (das Thema ist medial präsenter), entsprechend ist auch das Abmahnrisiko höher.
Sofort-Checkliste bis 19. Juni 2026
- Vertragstypen prüfen: Welche meiner B2C-Angebote unterliegen dem Widerrufsrecht? Liste anlegen.
- Button-Position festlegen: Footer, Header, Kundenkonto, Bestellbestätigungsmail. Alle vier sinnvoll.
- Bestätigungsseite bauen mit den drei Pflichtfeldern (Name, Vertragsidentifikation, E-Mail).
- Backend-Mail aufsetzen: automatische Bestätigung an Kunden, parallele Benachrichtigung an interne Bearbeitung.
- Widerrufsbelehrung aktualisieren: Hinweis auf den Button ergänzen, alte Wege (Brief, Mail, Formular) bleiben parallel erlaubt.
- Test mit einer echten Bestellung durchspielen: Klick, Formular, Bestätigungsmail, interne Benachrichtigung.
- Logging und Dokumentation einrichten, damit du im Streitfall belegen kannst, wann ein Widerruf eingegangen ist.
Wer in der Übergangsphase Hilfe braucht: Wir bauen den Widerrufsbutton aktuell bei unseren Bestandskunden mit ein, im Rahmen der laufenden Wartung oder als kleines separates Projekt. Aufwand für eine Standard-Shop-Integration liegt typischerweise bei einem halben bis ganzen Personentag, je nach System.
Häufige Fragen
Reicht mein bestehendes Kontaktformular nicht aus? Nein. Der Gesetzgeber verlangt ausdrücklich eine eigene, eindeutig beschriftete Schaltfläche, kein allgemeines Formular. Ein Kontaktformular bleibt als zusätzlicher Weg erlaubt, ersetzt den Button aber nicht.
Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton? Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, seit 2022) gilt nur für Dauerschuldverhältnisse: Streaming-Abos, Stromverträge, Mobilfunk. Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB, ab 19.06.2026) gilt für Fernabsatzverträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht, also den klassischen Online-Kauf. Wer beide Vertragstypen anbietet, braucht beide Buttons.
Was passiert, wenn ich am 19. Juni noch keinen Button habe? Ab dem Stichtag bist du im Verzug. Theoretisch kann sofort am ersten Tag ein Mitbewerber abmahnen. Praktisch wird die Welle ein paar Wochen brauchen, aber sie wird kommen. Wer absehbar nicht fertig wird, sollte den Stichtag intern als hartes Datum behandeln und gegebenenfalls mit einer Minimallösung (statische HTML-Seite mit Formular und Mailto-Fallback) starten, die dann nachgebessert wird.
Wer haftet, wenn das Plugin nicht funktioniert? Du als Shop-Betreiber. Der Plugin-Anbieter haftet dir gegenüber nach seinen AGB, aber gegenüber dem Verbraucher und Abmahnstellen bist du verantwortlich. Vor dem Go-Live testen und nach jedem System-Update erneut testen.
Gilt das auch für meinen reinen B2B-Shop? Nein. Die Pflicht greift nur bei B2C-Geschäft mit Verbrauchern. Wer gemischt verkauft, muss den Button für die B2C-Schiene bereitstellen und sauber von der B2B-Schiene trennen.
Wenn du einen WooCommerce-, Shopify-, Shopware- oder JTL-Shop betreibst und vor dem 19. Juni noch saubere Verhältnisse haben willst, melde dich. Wir schauen uns dein Setup an, bauen den Button und die Bestätigungsseite ein und aktualisieren Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung passend dazu. Für Händler aus Hockenheim, Mannheim, Heidelberg und dem gesamten Rhein-Neckar-Raum oft auch persönlich vor Ort, sonst remote.
Wenn du an der Stelle ohnehin gerade aufräumst: Im Artikel zu TDDDG und Datenschutz für Online-Shops gehen wir die anderen Pflichten durch, die im Shop-Bereich häufig schiefliegen (Google Fonts, Cookie-Banner, Zahlungsanbieter). Wer komplett neu denkt, findet im Beitrag Onlineshop erstellen lassen den Überblick zu Plattformwahl, Kosten und Zeitplan. Und wer am Cookie-Banner schraubt, sollte parallel den Beitrag Datenschutz und Cookie-Banner 2026 lesen, weil sich die beiden Themen praktisch immer überlappen.