Webdesign für Ihre Branche
Webdesign für Öffentliche Verwaltung
Behörden und öffentliche Einrichtungen unterliegen gesetzlichen Vorgaben zu Barrierefreiheit und Datenschutz. Wir entwickeln Verwaltungswebsites, die diese Standards erfüllen.
Für Behörden und öffentliche Einrichtungen in Deutschland gelten verbindliche Anforderungen: Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 AA ist gesetzlich vorgeschrieben (BGG, BFSG), Online-Dienste müssen zugänglich sein, und die Datenschutzvorgaben aus DSGVO und BDSG sind einzuhalten.
Wir entwickeln Verwaltungswebsites und Online-Portale mit vollständiger BITV-2.0-Barrierefreiheit, klarer Informationsstruktur, Online-Formularen für Serviceleistungen und einem CMS-Setup für dezentrale Redaktion. Die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung nach EU-Richtlinie 2016/2102 ist Teil des Projekts.
Wir kennen die besonderen Ausschreibungs- und Vergabeanforderungen im öffentlichen Sektor und können auf Anfrage ein formales Angebot im Rahmen von Direktvergaben unterbreiten.
Leistungen
- Verwaltungswebsite / Behördenportal
- BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA Barrierefreiheit
- Online-Formulare
- Barrierefreiheitserklärung
- Dezentrales CMS
Häufige Fragen zu Öffentliche Verwaltung
Welche Barrierefreiheits-Vorgaben gelten für Behörden-Websites?
Für Behörden und öffentliche Einrichtungen ist Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 AA gesetzlich vorgeschrieben (BGG, BFSG). Wir entwickeln Verwaltungswebsites mit vollständiger BITV-2.0-Barrierefreiheit.
Erstellt ihr auch die Barrierefreiheitserklärung?
Ja, die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung nach EU-Richtlinie 2016/2102 ist Teil des Projekts. Dazu kommen eine klare Informationsstruktur und Online-Formulare für Serviceleistungen.
Könnt ihr im Rahmen einer Direktvergabe ein Angebot abgeben?
Ja, wir kennen die besonderen Ausschreibungs- und Vergabeanforderungen im öffentlichen Sektor und unterbreiten auf Anfrage ein formales Angebot im Rahmen von Direktvergaben. Der Datenschutz nach DSGVO und BDSG wird dabei eingehalten.
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